Bundeseinheitliche Fortbildung im Handwerk
Mit der Entwicklung der neuen Fortbildungsprüfung, die am 1. April 2016 in Kraft getreten ist, hat das Handwerk ein kaufmännisches Laufbahnkonzept (Geprüfte/r Kaufmännische/r Fachwirt/in (HwO) mit bundesweit einheitlichen Standards geschaffen.
Der Fortbildungslehrgang richtet sich vor allem an Personen mit einer kaufmännischen Berufsausbildung. Damit wird den jährlich rund 11.000 Absolventen im Handwerk zum Kaufmann für Büromanagement, zum Automobilkaufmann oder zum Fachverkäufer eine attraktive Weiterbildung angeboten. Handwerksmeister, Fachmeister und Absolventen mit einem Abschluss als Geprüfter Fachmann für kaufmännische Betriebsführung (HwO) mit dem Wunsch, das kaufmännische Wissen noch zu vertiefen, profitieren ebenso von diesem Qualifizierungsangebot.
Quelle: Rhön- und Streubote, Ausgabe vom 20.01.2017
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Experten für komplexe Aufgaben
Die Qualifikation "Geprüfte/r Kaufmännische/r Fachwirt/in nach der Handwerksordnung" steht im Deutschen Qualifikationsrahmen auf Stufe 6 und damit auf einer Stufe mit dem Meister im Handwerk und dem akademischen Bachelorabschluss. Sie kann gewissermaßen als „Meistertitel“ für Kaufleute im Handwerk gesehen werden. Absolventen der Lehrgänge zum/zur Geprüften Kaufmännischen Fachwirt/in (HwO) gelten als ausgewiesene Experten, um komplexe betriebswirtschaftliche Aufgaben und Probleme in einem Handwerksbetrieb lösen zu können.
Geprüfte/r Kaufmännische/r Fachwirt/in (HwO): Kursinhalte, Termine und Preise