Arbeitslosengeld
Sollten Sie nach Ende einer Fortbildung arbeitslos sein, müssen Sie vor Beginn der Maßnahme Voraussetzungen erfüllt haben, um Arbeitslosengeld zu beziehen.
Bitte sprechen Sie rechtzeitig vor Kursbeginn mit der für Sie zuständigen Bundesagentur für Arbeit. Damit Sie, falls Sie im Anschluss an Ihre Fortbildung kurzzeitig arbeitssuchend sind, Ihren Anspruch auf Arbeitslosengeld wahren.
Weitere Infos finden Sie unter:www.arbeitsagentur.de/finanzielle-hilfen/arbeitslosengeld-anspruch-hoehe-dauer