Zulassungsvoraussetzungen und Prüfungsinhalte
Zulassungsvoraussetzungen
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in dem
anerkannten Ausbildungsberuf Karosserie- und
Fahrzeugbauer oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem
anderen fahrzeugtechnischen Beruf und ein Jahr
Berufspraxis in der Karosserieinstandsetzung bzw.
Fahrzeugrestaurierung oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem
anderen anerkannten Metallberuf und drei Jahre
Berufspraxis in der Karosserieinstandsetzung bzw.
Fahrzeugrestaurierung
- Zugelassen werden kann auch, wer durch Vorlage von
Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht,
dass er Kenntnisse, Fertigkeiten sowie Erfahrungen
erworben hat, welche die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
Prüfungsinhalte
Durch die Prüfung ist festzustellen, ob die Prüfungsteilnehmerin/der Prüfungsteilnehmer über die notwendigen
Qualifikationen verfügt, um folgende Aufgaben einer
Fachkraft für die Restaurierung historischer Kraftfahrzeugkarosserien verantwortlich wahrzunehmen:
- Rekonstruktion von Karosserien, Karosserieteilen und
-baugruppen - Karosserieinstandsetzung
- Prüfung und Instandsetzung der Fahrzeugelektrik
und -mechanik - Kundenkommunikation und Auftragsabwicklung
- Ersatzteilbestimmung und -beschaffung
- Kostenkalkulation
- Informationsbeschaffung und Dokumentation
- Arbeitssicherheit, Umwelt- und Gesundheitsschutz
Die Prüfung gliedert sich in 3 Teile
1. Eine schriftliche Prüfung zu den Aufgabenbereichen:
- Instandsetzungs- und Wiederherstellungstechniken
- Funktionsanalyse
- Kommunikation und Organisation
2. Eine Situationsaufgabe, die einem Kundenauftrag
entspricht:
- Eine Dokumentation mit praxisbezogenen Unterlagen
- Die Festlegung und Durchführung von Instandsetzungsarbeiten einschließlich der Bearbeitung der
Oberfläche - Das Prüfen und Anschließen von elektrischen Bauteilen
- Funktionsprüfungen
3. Ein situationsbezogenes Fachgespräch
Allgemeine Informationen
Dauer Vorbereitungskurse: 25 Std.
Dauer Prüfungen: ca. 20 Std.
Durchführungsart: Vollzeit
Kursgebühr: 380,00 EUR
Prüfungsgebühr: 400,00 EUR