Finanzielle Unterstützung bei der Weiterbildung
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Was kostet mich meine Weiterbildung wirklich?

Geprüfte/r Betriebswirt/in (HwO)

Kursgebühr4.820,00 €
Prüfungsgebühren500,00 €
Gesamtkosten5.200,00 €
Lernmittel (nicht förderfähig)- 560,00 €
Förderfähiger Betrag4.760,00 €
abzüglich BAföG-Zuschuss 50 %- 2.380,00 €
Restbetrag/Darlehen2.380,00 €
BAföG-Darlehenserlass bei Prüfungserfolg 50 %- 1.190,00 €
Eigenanteil1.190,00 €
Förderung Meisterbonus *- 2.000,00 €
zuzüglich Lernmittel (nicht förderfähig)+ 560,00 €
Ihr finanzieller Vorteil
250,00 €



Geprüfte/r Kaufmännische/r Fachwirt/in nach der Handwerksordnung – Bachelor Professional für Kaufmännisches Management nach der Handwerksordnung

Kursgebühr3.985,00 €
Prüfungsgebühren500,00 €
Gesamtkosten4.485,00 €
Lernmittel (nicht förderfähig)- 270,00 €
Förderfähiger Betrag4.215,00 €
abzüglich BAföG-Zuschuss 50 %- 2.107,50 €
Restbetrag/Darlehen2.107,50 €
BAföG-Darlehenserlass bei Prüfungserfolg 50 %- 1053,75 €
Eigenanteil (ohne Lernmittel)1.053,75 €
Förderung Meisterbonus *- 2.000,00 €
zuzüglich Lernmittel (nicht föderfähig)270,00 €
Ihr finanzieller Vorteil
676,25 €
Ihre Ansprechpartnerin

Alexandra Hörnig

Tel. 0931 4503-2350

Fax 0931 4503-2450

a.hoernig--at--hwk-ufr.de

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Betriebsinformatiker/in (HWK)

Kurs- und Prüfungsgebühr6.225,00 €
abzüglich BAföG-Zuschuss 50 %- 3.112,50 €
BAföG-Darlehenserlass bei Prüfungserfolg 50 %- 1.556,25 €
Förderung Meisterbonus *- 2.000,00 €
zuzüglich Lernmittel (nicht förderfähig)+ 275,00 €
Ihr finanzieller Vorteil
168,75 €
Ihre Ansprechpartnerin

Die nächsten Kurse



Betriebs- und Wirtschaftsinformatiker/in (HWK)

Kurs- und Prüfungsgebühr8.535,00 €
abzüglich BAföG-Zuschuss (für Betriebsinformatiker (HWK) 50 %- 3.112,50 €
BAföG-Darlehenserlass bei Prüfungserfolg 50 %- 1.556,25 €
Förderung Meisterbonus (2x) *- 4.000,00 €
zuzüglich Lernmittel (nicht förderfähig)+ 350,00 €
Ihre Investition
216,25 €



Bedingungen

* ) unter bestimmten Voraussetzungen. Zunächst bei Abschluss bis Ende 2022

Die Angaben zur Förderung sind auf dem Stand Oktober 2021 und setzen eine individuelle Förderfähigkeit voraus.

Weitere finanzielle Infos

  • Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie Kindergeld beantragen.
  • Viele Kosten Ihrer Weiterbildung (z. B. Reisekosten, Verpflegungspauschalen, Kosten für zusätzliche Materialien usw.) können Sie steuermindernd geltend machen. Sprechen Sie mit Ihrem Steuerberater.

Stand 10/2021
Änderungen vorbehalten!