Halbtotale eine Steinmetzin, die mit einem Bohrer eine Steinplatte bearbeitet.
DHKT
Dieses Motiv aus der aktuellen Staffel der Imagekampagne des Handwerks darf weiter genutzt werden. Für einige andere hingegen laufen zum Jahresende die Nutzungs- und Verwertungsrechte aus, sie müssen deshalb von Webseiten und Social Media-Kanälen entfernt werden.

Imagekampagne des HandwerksNutzungsrechte für einige Werbemittel laufen ab

Zum Ende der aktuellen dritten Staffel – also zum 31. Dezember 2024 – laufen bei einigen Werbemitteln der Imagekampagne des Handwerks die Nutzungs- und Verwertungsrechte aus. Diese betrifft Bilder, Videos, Musik- und Sprachaufnahmen, auf denen die Rechte Dritter liegen und die deshalb nur befristet nutzbar sind.

Was sollten Betriebe tun, die betroffene Motive im Einsatz haben?

Wenn Sie auf Ihrer Webseite oder Ihren Social-Media-Accounts Motive oder Videos der Imagekampagne veröffentlicht haben, sollten Sie kurz prüfen, ob darunter Materialien sind, deren Nutzungsrechte ablaufen. Ist dies der Fall, müssen die betroffenen Materialien fristgerecht entfernt werden. Im Falle einer fortgesetzten Nutzung können rechtliche Abmahnungen durch Dritte nicht ausgeschlossen werden.

 Hier können Sie eine  Übersicht über die auslaufenden Motive als Tabelle herunterladen.

Weitere Hinweise

Generell gilt: Sämtliche Textmotive sowie grundsätzlich die Sprüche und Headlines aus der Kampagne dürfen von der gesamten Organisation des Handwerks und den Betrieben unbefristet verwendet werden. Einige wenige Materialien, auf denen die Rechte Dritter liegen, zum Beispiel Bilder, Videos, Musik- und Sprachaufnahmen, sind dagegen nur befristet nutzbar. 

 

Übersicht der ablaufenden Motive

Für welche Motive der Imagekampagne des Handwerks die Nutzungs- und Verwertungsrechte ablaufen können Sie der folgenden Tabelle entnehmen:

 Übersicht über auslaufenden Motive Imagekampagne zum 31.12.2024