Die Satzung der Handwerkskammer für Unterfranken

Die Satzung enthält Details zu Name, Sitz und Bezirk der Handwerkskammer für Unterfranken, Regelungen zu Wahlen, zur Vollversammlung, zum Vorstand und viele mehr.

Über eine Änderung der Satzung beschließt die Vollversammlung. Der Beschluss der Vollversammlung bedarf der Genehmigung durch die oberste Landesbehörde, d.h. das Bayerische Wirtschaftsministerium.